Vorschau

Nichts wird in den nächsten Jahrzehnten so bleiben, wie es mal war.

Die Sozialpolitik hat in den letzten Jahren die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht. In allen Bereichen ist man bemüht, den sozialen Anspruch zu deckeln und bisherige Zuwendungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft hat durch den jahrzehntelang wachsenden Wohlstand paradoxerweise durch Schuldenaufbau und dem Nachgeben auf alle gesellschaftlichen Verpflichtungen enorm gelitten. Heute gilt als Maxime alles zurück zu schrauben und dem Bürger unserer Gesellschaft vieles wieder selbst zu überlassen.

Nichts wird in den nächsten Jahrzehnten so bleiben, wie es mal war. 

Dies wird somit auch die Arbeit strafrechtlich in Erscheinung getretener Personen beeinflussen. Prognostisch :

  • werden mehr Straftaten mit Strafverschärfungstendenzen einhergehen;
  • werden bessere Betreuungen von Straftätern in den Justizvollzugsanstalten aus Kostengründen an der Mitarbeitsbereitschaft des Inhaftierten ausgerichtet;
  • werden die ambulanten Maßnahmen der Sozialen Dienste der Justiz wegen der Vielzahl der Personen sich überwiegend auf Kontrolle und Aufsicht beschränken.

Freie Straffälligenhilfe der NGSB wird in den nächsten 25 Jahren einen entscheidenden Einfluss auf die Justiz haben können. Sie wird sich als ein verlässlicher Partner zeigen müssen.

Die Evaluation der Sozialen Dienste hat der Justiz gezeigt, wie effektiv soziale Arbeit auf den strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wirkt. Der Ausbau der

ambulanten Straffälligenhilfe war wichtig und richtig.

In Zeiten der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates muss dieser aus betriebswirtschaftlichen Gründen im Hinblick auf Einsparpotential durch Vernetzung mit potenziellen Partnern im Bereich der ambulanten Strafrechtspflege deren Flexibilität und Kreativität nutzen.

125 Jahre Straffälligenhilfearbeit zeigen die Fachkompetenz mit dem Vorteil, im gesamten Land Niedersachsen präsent zu sein.

Die NGSB wird sich auch in den nächsten Jahren als kompetenter Partner in der Arbeit vor Ort mit entsprechenden Handlungskonzepten und Arbeitsvorlagen anbieten.

So ist jeder Stützpunkt, jeder Ortsverein für sich gefragt, öffentliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Strafrechtspflege vor Ort ehrenamtlich zu übernehmen.

Die Sanktionspolitik der Justiz zeigt auch in Niedersachsen deutliche Richtungen einer von den Medien geforderten Strafverschärfung. Die politischen Parteien und ihre Volksvertreter fordern längere Verbüßungen und Strafen.

Was geschieht mit dem Straftäter? Er wird zum Schutz für die Gesellschaft und dem eventuellen Opfer weggeschlossen. Sicherheit und damit Schutz vor dem Straftäter wird der Gesellschaft durch die Justiz übergangsweise auf hohem Kostenniveau gewährt.

Wegschluss ist populär, Kosten spielen dabei eine nachrangige Rolle. Politisch und gesellschaftlich steht dies im Einklang mit der Forderung nach Sicherheit für die Gesellschaft. Gedanken über Resozialisierung werden verdrängt. Der Täter soll durch den Vollzug beeindruckt werden und von sich aus zeigen, dass er von nun an sich in der Gesellschaft straffrei verhalten kann und muss.

Aber dem ist nicht so! Die Rückfallstatistiken sprechen eine andere Sprache. Rückfall bedeutet in der Literatur “… das Aufrechterhalten normwidrigen Verhaltens durch ein Individuum auch nach einer bereits erfolgten Sanktion wegen dieses Verhaltens…“.

Zur Entlassung eines Inhaftierten erfolgen Entlassungsvorbereitungen, die sich aufgrund der strukturellen Schwierigkeiten in unserer Gesellschaft problematisch gestalten: hohe Arbeitslosigkeit, Schulden, wenig öffentliche Unterstützung, präventive Begleitmaßnahmen im Rahmen haushaltsrechtlicher Notwendigkeit. Im Vollzug wurde der Strafgefangene versorgt, bekam, was er benötigte und hatte häufig sogar Arbeit. Für einige wurde der Vollzug zur „Familie“. Nach der Entlassung fehlt es daran, er bleibt sich selbst überlassen mit seinen Problemen. Was fällt ihm leichter, als „durch eine sanktionsfähige“ Auffälligkeit wieder zurück zur ‚Familie’ zu kommen“.

Was kann die freie Straffälligenhilfe dem entgegensetzen? Wie kann der aus der Haft Entlassene Vertrauen zu den Angeboten der Straffälligenhilfe finden? Was ist ihm und was ist uns wichtig?

Wichtig ist uns der Zugang zum Straftäter mit der Bereitschaft, sich auf diesen einzulassen, ihn dort abzuholen, wo er steht, ihn zu verstehen und ihm behilflich zu sein mit all seinen Problemen. Wichtig ist uns, dass wir uns Zeit für ihn nehmen können, um mit ihm gemeinsam ein für ihn adäquates Angebot zu machen, ihm mit unserer Unterstützung zu einem gesellschaftlich akzeptierten Verhaltensmuster zu verhelfen.

Die soziale Arbeit der NGSB erstreckt sich somit auf den Bereich der Betreuung dieses Personenkreises. Die Integration des Straftäters geschieht im Verborgenen, ist nicht medienwirksam, aber sozialpolitisch gesehen äußerst produktiv.
 
Betreuung schafft Sicherheit.
 
Es ist Hilfe für den Einzelnen und für das Zusammenleben der Menschen in Stadt und Land. Es gibt nicht nur dem Straftäter den Willen und die Kraft, sich wieder vernünftig ohne Konflikte in der Gesellschaft zu etablieren. Es gibt auch der Gesellschaft die Sicherheit, dass der gesellschaftlich wieder Integrierte sich seinen Aufgaben ohne erneute abweichende Verhaltensweisen verantwortlich stellen kann. Damit erhält und kann unsere Gesellschaft auf diese geleistete soziale Arbeit stolz sein. Sie schafft auch Sicherheit für uns. Wenn es die soziale Arbeit mit den Straftätern nicht gäbe, müsste sie erfunden werden.

Sicherheit vor Straftätern entsteht nicht durch Ausgrenzung sondern durch Integration. Inhaftierung ist nur ein erster Schritt, um dem Straftäter klar werden zu lassen, dass seine Lebensauffassung einer Korrektur bedarf. Der nächste Schritt ist die Schaffung eines Klimas, in das der Straftäter sich durch die Auseinandersetzung mit seiner Delinquenz, durch Übernahme sozialer Verantwortung und durch geschaffene neue Lebensperspektiven sozial verantwortlich integrieren kann.

In einem Statement hat Dr. Schott, Leiter der forensischen Psychiatrie des Landeskrankenhauses Moringen, im März 2001 sich ausführlich zur Frage: „Wie wirklich Sicherheit entsteht!“ geäußert. Abschließend möchten wir ihn zitieren:

„Das Wort ‚sicher’ stammt von dem althochdeutschen Wort ‚sichur’, das sich wiederum vom lateinischen ‚securus’ ableitet. Securus bedeutet ‚se’, das heißt ‚ohne’, und ‚cura’, die ‚Sorge’, d.h. ohne Sorge sein. Sorglos kann man aber nur sein, wenn sich jemand kümmert, sich sorgt. Dieses sich Sorgen um die Patienten ist die innere Haltung, die eine Entwicklung der Patienten ermöglicht und damit auch Sicherheit schafft.“

Lasst uns in unserer Arbeit in den nächsten Jahren nicht nachlassen, positive Beziehungen zu unseren Ratsuchenden aufzubauen, uns um den Straffälligen sorgen, ein positives soziales Klima untereinander zu erstellen und uns Zeit zu nehmen, um vernünftige und akzeptable Maßnahmen ergreifen zu können. Wir haben das Potential, wir sind aber auch auf jede Hilfe und Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns über jeden, der mit uns in den Stützpunkten und Ortsvereinen durch Betreuung Sicherheit für alle schafft.

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Unsere Stützpunkte und Ortsvereine sind im ganzen Land vertreten.

Der NGSB sind 10 Stützpunkte und 8 Ortsvereine angeschlossen.

In dem überwiegenden Teil der Stützpunkte arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, insgesamt ca. 30 Personen.

In den Ortsvereinen sind ehrenamtliche und hauptamtliche Personen tätig.